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EU-Zahlungsverzugsverordnung: Was gescheitert ist und was Treasury-Teams jetzt tun sollten

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EU Late Payment Regulation

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Es ist Donnerstagnachmittag in einem mittelständischen Produktionsunternehmen in Baden-Württemberg. Die Treasury-Managerin blickt auf den Bildschirm: unzählige überfällige Forderungen, durchschnittlich 68 Tage über Ziel. Ein Großkunde hat wieder nicht gezahlt, obwohl die Rechnung seit zwei Monaten fällig ist.

Die Liquiditätsplanung für nächste Woche steht auf der Kippe. Ein Anruf bei der Buchhaltung des Kunden führt zu der üblichen Antwort: „Die Rechnung ist in Bearbeitung, Sie hören von uns." Rund die Hälfte der europäischen Unternehmen kennen diese Situation aus dem Alltag — und eine EU-Regulierung, die dieses Problem hätte lösen sollen, ist 2025 endgültig gescheitert; die bestehende Richtlinie 2011/7/EU bleibt in Kraft.

Was war die geplante EU-Zahlungsverzugsverordnung?

Im September 2023 legte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag vor, der die bestehende Zahlungsverzugsrichtlinie ersetzen sollte – als Teil ihres KMU-Entlastungspakets. Die zentrale angestrebte Neuerung: eine Obergrenze von 30 Tagen für alle kommerziellen Zahlungsziele – sowohl im B2B-Bereich als auch bei Transaktionen zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Das wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber der aktuellen 60-Tage-Grenze im B2B-Bereich gewesen.

Der Vorschlag sah zudem vor, dass Verzugszinsen und Entschädigungsgebühren automatisch greifen würden, ohne dass Gläubiger diese gesondert einfordern müssen. Vertragliche Verzichte auf diese Rechte? Nicht mehr möglich. Prüffristen für Waren und Dienstleistungen wären auf 30 Tage begrenzt und in die Gesamtzahlungsfrist eingerechnet worden.

Die Umwandlung von einer Richtlinie in eine Verordnung hätte einen entscheidenden Unterschied gemacht. Richtlinien geben den Mitgliedstaaten Spielraum bei der nationalen Umsetzung. Eine Verordnung gilt unmittelbar und einheitlich in der gesamten EU — kein Interpretationsspielraum, keine nationalen Sonderwege. Für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, hätte hingegen ein einheitlicher Zahlungsrahmen das Leben bei der vermutlich Treasury-Automatisierung erheblich vereinfacht.

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Warum ist der Vorschlag gescheitert?

Das Europäische Parlament befasste sich eingehend mit dem Vorschlag und nahm im April 2024 eine deutlich überarbeitete Position an – keine schlichte Zustimmung.

Der hingegen Rat tat es nicht und der Vorschlag ist nun im Rat blockiert.

Mehrere nationale Parlamente erhoben Bedenken – im Klartext: Brüssel solle sich hier raushalten. Große Wirtschaftsverbände – auch deutsche – wehrten sich gegen eine starre 30-Tage-Obergrenze und argumentierten, dass unterschiedliche Branchen nun mal unterschiedliche Zahlungszyklen brauchen. Bauwirtschaft? Saisonale Industrien? Lieferkettenfinanzierungen? Diese Geschäfte basieren oft auf Zahlungsstrukturen, die spezifische geschäftliche Realitäten widerspiegeln.

Eine pauschale Obergrenze hätte diese Vereinbarungen durcheinandergebracht – und paradoxerweise könnten kleinere Lieferanten darunter eher gelitten als profitiert haben.

Das zugrunde liegende Problem, das die Kommission identifiziert hatte, war real. Trotz der bestehenden gesetzlichen 30-Tage-Frist für öffentliche Auftraggeber liegt die durchschnittliche Zahlungsfrist öffentlicher Stellen in der EU bei über 60 Tagen – also mehr als doppelt so hoch wie gesetzlich vorgeschrieben, wie der EU Payment Observatory Annual Report 2025 belegt.  Die Richtlinie hatte das Verhalten offensichtlich nicht verändert. Aber die Mitgliedstaaten glaubten nicht, dass eine Verordnung das ändern würde – jedenfalls nicht ohne massive Störungen für die Unternehmenspraxis.

Kompromissversuche scheiterten unter aufeinanderfolgenden Ratspräsidentschaften. Im Jahr 2025 bestätigte die dänische Ratspräsidentschaft, dass sie den Vorschlag nicht weiterverfolgen werde und ihn von ihrer Agenda strich. Der Vorschlag war damit faktisch tot.

Was gilt weiterhin: Richtlinie 2011/7/EU

Der bestehende Rechtsrahmen ist Ihre rechtliche Grundlage in der gesamten EU. In Deutschland wurde die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments durch Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt.

Die Regeln im Überblick

Öffentliche Auftraggeber müssen innerhalb von 30 Tagen zahlen, mit Ausnahmen – etwa im Gesundheitswesen, wo 60 Tage gelten können. Transaktionen zwischen Unternehmen erlauben bis zu 60 Tage, sofern nicht anders vereinbart und die Bedingungen nicht grob unbillig zulasten des Gläubigers sind.

Verzugszinsen fallen automatisch an – Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte für Geschäfte zwischen Unternehmen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Dazu kommt eine automatisch anfallende Pauschale von 40 Euro für Beitreibungskosten – dieser Anspruch entsteht kraft Gesetzes und muss nicht gesondert geltend gemacht werden. Vertragsklauseln, die grob unbillig zulasten des Gläubigers sind, sind unzulässig. Die aktuellen Zinssätze findet man bei der IHK.

Diese Regeln sind durchsetzbar. Am 16. November 2023 verwies die Europäische Kommission Belgien, Griechenland und Italien wegen Nichteinhaltung der geltenden Richtlinie an den Gerichtshof der Europäischen Union – ein Hinweis darauf, dass der Rahmen durchaus Zähne hat, auch wenn sie selten zum Einsatz kommen.

Richtlinie 2011/7/EU vs. vorgeschlagene Verordnung: Die wichtigsten Unterschiede

AspektAktuelle Richtlinie 2011/7/EUVorgeschlagene EU-Zahlungsverordnung (Kommissionsvorschlag  2023)
B2B-Zahlungsziele60 Tage, verlängerbar durch Vereinbarung, wenn nicht grob unbillig30 Tage maximal, keine Verlängerungen
G2B-Zahlungsziele30 Tage, 60 Tage im Gesundheitswesen30 Tage, keine Ausnahmen
ZinsanspruchFällt automatisch anAutomatisch
Entschädigung40 Euro Mindestbetrag, auf Verlangen50 pauschal
RechtsformRichtlinie, nationale UmsetzungVerordnung, unmittelbar anwendbar
DurchsetzungNationale MechanismenVerpflichtende Durchsetzungsbehörden

Die Zahlen hinter dem Problem

Mehr als die Hälfte der europäischen Unternehmen – konkret 52 % – meldete 2024 Probleme durch Zahlungsverzug, wobei die durchschnittlichen Zahlungsfristen sowohl im B2B- als auch im G2B-Bereich über 60 Tage lagen. Gegenüber 2023 entspricht das einem Anstieg von 5 Prozentpunkten.

Zahlungsverzögerungen gefährden – neben schwierigen makroökonomischen Bedingungen – Millionen europäischer Unternehmen. Für Treasury-Teams, die Betriebskapital und Liquidität steuern, ist dies kein Hintergrundrauschen – sondern direkter Druck auf Cashflow-Prognosen und Treasury-Planung.

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Was Treasury-Teams jetzt tun können

Die regulatorische Reform ist gescheitert. Heißt das, Sie haben keine Optionen? Nein.

Kennen Sie Ihre lokalen Regeln

Einige Mitgliedstaaten haben strengere Anforderungen als die EU-Baseline. Wer seine länderspezifische Position kennt, kann angemessene Zahlungsziele mit Geschäftspartnern festlegen und bei grenzüberschreitender Tätigkeit gesetzeskonform bleiben.

Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht

Viele Unternehmen schlucken die Kosten von Zahlungsverzug, ohne ihre rechtlichen Ansprüche zu nutzen. Nach der bestehenden Richtlinie fallen Verzugszinsen automatisch an, eine formelle Mahnung ist nicht erforderlich. Treasury-Teams sollten überfällige Salden aktiv nachverfolgen und die Verzugszins- und Entschädigungsregelungen durchsetzen, die ihnen bereits zustehen.

Automatisieren Sie Ihren Rechnungs-zu-Zahlung-Prozess

E-Rechnungsstellung, automatisierte Zahlungsworkflows und bessere Kontenabstimmung reduzieren die manuelle Reibung, durch die Verzögerungen unbemerkt akkumulieren. Moderne Treasury-Plattformen können Zahlungsverhalten nach Geschäftspartner nachverfolgen, Abweichungen von vereinbarten Bedingungen kennzeichnen und Zinsen nach geltender Gesetzgebung berechnen – ohne zusätzlichen Personalaufwand.

Stützen Sie Prognosen auf tatsächliches Zahlungsverhalten, nicht auf vertragliche Vereinbarungen

Die Nachverfolgung von Days Sales Outstanding – der durchschnittlichen Forderungslaufzeit – und historischen Zahlungsmustern nach Geschäftspartner liefert ein realistischeres Bild der Liquidität als Rechnungsfälligkeitsdaten allein. Cashflow-Modelle, die widerspiegeln, wie Kunden tatsächlich zahlen – nicht wie sie zahlen sollten –, helfen Ihnen, Betriebskapital-Druck zu erkennen, bevor er zum Problem wird. Intelligente Automatisierung kann dies unterstützen, indem sie Zahlungstrends analysiert und Erkenntnisse liefert, die Treasury-Entscheidungen fundieren.

Was als nächstes kommt

Die 30-Tage-Obergrenze ist vom Tisch. Das zugrunde liegende Problem bleibt. Das Europäische Parlament zeigt weiterhin Interesse an der Bekämpfung von Zahlungsverzögerungen, und das EU Payment Observatory überwacht das Verhalten in den Mitgliedstaaten. Künftige Bemühungen werden sich wahrscheinlich eher auf die Durchsetzung bestehender Regeln, branchenspezifische Interventionen oder die gezielte Bekämpfung von Zahlungsverzögerungen im öffentlichen Sektor konzentrieren als auf eine einheitliche Obergrenze.

In der Zwischenzeit sind Treasury-Teams, die klare Zahlungsbedingungen, aktive Rechtsdurchsetzung und intelligentes Zahlungsmanagement kombinieren, besser positioniert, um Zahlungsrisiken zu managen – unabhängig davon, wo die Regulierung letztendlich landet.

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