Willkommen auf der Embat-Plattform. Die Nutzung der Embat-Plattform und der darauf verfügbaren Software ist gemäß dieser Lizenzvereinbarung von Embat Technologies, S.L., einem spanischen Unternehmen mit Sitz in C/ Fuencarral, Nummer 123, 5A, 28010 - Madrid (Spanien), das im Handelsregister von Madrid registriert ist und mit NIF B-16808693 (im Folgenden „Embat“, „Wir“) versehen ist, mit folgender E-Mail-Adresse gestattet: legal@embat.io.
Diese Lizenzvereinbarung stellt ein verbindliches Rechtsinstrument zwischen dem Kunden und Embat dar. Die großgeschriebenen Begriffe in dieser Lizenzvereinbarung haben die in Klausel 21 „Definitionen“ dargelegte Bedeutung. Die Beauftragung von Dienstleistungen durch den Kunden wird durch die entsprechende Bestellung formalisiert. Die Bestellung ist ein untrennbarer Bestandteil dieser Lizenzvereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Bestellung und dem Lizenzvertrag hat die Bestellung Vorrang.
1.1 Der Zweck dieser Lizenzvereinbarung besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen Embat dem Kunden bestimmte Dienste zur Verfügung stellt.
1.2 Embat stellt die Dienste bereit, die dem Kunden (und den Nutzern) den Zugang zur Plattform ermöglichen. Für diese Zwecke gewährt Embat dem Kunden eine nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Plattform, ausschließlich zu dem Zweck, die Dienste nutzen zu können.
1.3 Diese Lizenz ist vorübergehend auf das Bestehen eines aktuellen Abonnementzeitraums und geografisch auf das Gebiet beschränkt, in dem sich die Bankkonten befinden.
1.4 Darüber hinaus kann die Bestellung einen bestimmten Nutzungsumfang festlegen (z. B.: Bankkonten, auf denen der Kunde die Dienste erhält). Der in der Bestellung beschriebene Nutzungsumfang darf nur mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien geändert werden.
1.5 Die Erteilung dieser Lizenz setzt die Erfüllung aller Verpflichtungen durch den Kunden und insbesondere die Zahlung der in der Bestellung angegebenen Preise voraus.
2.1.1. Zusätzlich zu den Diensten kann Embat auf Wunsch des Kunden Aufgaben zur Implementierung des Zugangs zur Plattform ausführen, um die Plattform an die technologischen Systeme des Kunden anzupassen. Zu den Implementierungsaufgaben kann beispielsweise die Integration mit Geräten, Systemen und anderen Anwendungen gehören, die vom Kunden verwendet werden.
2.1.2 Beginn und Dauer der Umsetzungsaufgaben werden von den Parteien vereinbart. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, wird Embat erst mit den Implementierungsaufgaben beginnen, wenn diese Dienstleistungen vom Kunden bezahlt wurden. Embat wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Implementierungsaufgaben innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens abzuschließen. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass es zu Abweichungen innerhalb der angegebenen Zeiten kommen kann, unter anderem aus Gründen, die mit den technischen Anforderungen des Projekts zusammenhängen oder auf die Verzögerungen des Kunden bei der Bereitstellung der Informationen, Unterlagen oder Genehmigungen, die für die Durchführung der Implementierungsarbeiten erforderlich sind, an Embat.
Die Preise sowie die Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen für die Implementierungsaufgaben sind in der Bestellung aufgeführt.
Wenn die Parteien in der Bestellung vereinbart haben, dass die Kosten für die Implementierungsaufgaben ganz oder teilweise im Voraus bezahlt werden, ist Embat nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bis Embat die entsprechenden Beträge erhalten hat.
Der Kunde wird darüber informiert, dass für die korrekte Bereitstellung des Dienstes eine Integration des regulierten Anbieters, von Embat und der Systeme des Kunden erforderlich sein kann.
In einem solchen Fall werden die Parteien während der Laufzeit des Vertrags nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um die Interoperabilität ihrer jeweiligen Systeme und technologischen Mittel sicherzustellen. Zu diesen Zwecken gewährt der Kunde Embat den Zugriff auf die technologischen Mittel, die für die ordnungsgemäße Erbringung des Dienstes erforderlich sind.
Der Umfang der Dienste kann auf Wunsch einer der Parteien geändert werden, um neue Dienste oder Funktionen aufzunehmen, diese zu ändern oder zu entfernen, den Nutzungsumfang zu ändern, die Anzahl der Benutzer zu erhöhen usw.
Jede Änderung des Leistungsumfangs bedarf der vorherigen Zustimmung der Parteien über deren Inhalt, Dauer und Preis.
Ungeachtet des Vorstehenden ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht erforderlich, wenn Embat eine Änderung des Leistungsumfangs vornehmen muss, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen, obwohl der Kunde das Recht hat, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Umsetzung der Änderung zu kündigen.
3.1.1 Über die Plattform hat der Kunde Zugang zu verschiedenen Zahlungsdienstleistern, mit denen Embat eine Vereinbarung unterzeichnet hat.
3.1.2 Damit die Erbringung der Dienste möglich ist, muss der Kunde ausdrücklich den Bedingungen zustimmen, unter denen der regulierte Anbieter seine Dienstleistungen erbringt.
3.1.3 Ohne eine solche Zustimmung ist die Bereitstellung des Dienstes durch Embat nicht möglich, ohne dass Embat dafür haftbar gemacht wird.
3.2.1 Embat kann seine Dienste dem Kunden auf andere Weise zur Verfügung stellen. Wenn der regulierte Anbieter beispielsweise nicht über die erforderliche Genehmigung zur Erbringung der Dienste in einem bestimmten Gebiet verfügt, kann die Bereitstellung der Dienste durch die Aufnahme von Informationsdateien in die Plattform durch den Kunden erfolgen, ohne dass dies in jedem Fall die Bereitstellung eines regulierten Dienstes impliziert, für den eine Lizenz oder eine Verwaltungsgenehmigung von Embat erforderlich ist.
3.2.2 Darüber hinaus kann Embat für die Bereitstellung seiner Dienste verschiedene Technologieanbieter einsetzen, z. B. Cloud-Speicherdienstanbieter.
4.1 Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit angegeben ist, tritt diese Lizenzvereinbarung am Startdatum des Abonnementzeitraums in Kraft und bleibt in Kraft, solange eine laufende Abonnementlaufzeit besteht.
4.2 Der Abonnementzeitraum verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume derselben Dauer wie die Abonnementlaufzeit, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf schriftlich mit, dass sie die Abonnementlaufzeit nicht verlängern möchten.
5.1 Diese Lizenzvereinbarung kann zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Gründen gekündigt werden, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
5.2 Für die in den Abschnitten a), c), d) und e) der obigen Klausel 6.1 genannten Kündigungsgründe ist eine schriftliche Mitteilung der Partei erforderlich, die die Kündigung drängen möchte, unter Angabe des Zeitpunkts, ab dem die Kündigung wirksam werden soll.
5.3 Der Kunde kann diesen Lizenzvertrag jederzeit einseitig kündigen (sofern die Implementierungsaufgaben abgeschlossen sind), ohne dass ein Grund durch einfache schriftliche Mitteilung angegeben werden muss. Eine einseitige Kündigung ohne Angabe von Gründen entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Verpflichtung, Embat alle bis zum Ende des aktuellen Abonnementzeitraums fälligen Beträge zu zahlen, und berechtigt ihn auch nicht, diese Beträge von Embat einzufordern.
5.4 Embat kann jederzeit einseitig mit einer Frist von mindestens einem Monat vom Lizenzvertrag zurücktreten. In diesem Fall muss Embat dem Kunden den anteiligen Teil des in der Bestellung festgelegten Preises erstatten, der den nicht erbrachten Dienstleistungen entspricht.
5.5 Sobald dieser Lizenzvertrag gekündigt wird, verliert der Kunde automatisch den Zugriff auf die Plattform.
6.1 Die Preise und Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen sind in der Bestellung aufgeführt.
6.2 Im Falle einer automatischen Verlängerung werden die Preise gemäß dem Allgemeinen Nationalen Index des Verbraucherpreissystems aktualisiert, der vom Nationalen Institut für Statistik oder einer gleichwertigen Stelle veröffentlicht wird, und zwar auf der Grundlage des Preises, der der unmittelbar vorhergehenden Rente („CPI“) entspricht. Die Vertragsparteien kommen überein, die Änderung vorzunehmen, indem sie den Verbraucherpreisindex, der dem Monat vor dem Datum des Inkrafttretens der Aktualisierung entspricht, mit dem des gleichen Monats des vorangegangenen Kalenderjahres vergleichen. Diese Änderung darf nicht zu einem niedrigeren Preis als dem in der vorherigen Rente gezahlten führen.
6.3 Die in der Bestellung enthaltenen Preise beinhalten keine Steuern, Zölle oder andere anfallende Gebühren, sofern nicht anders angegeben. Jede Partei übernimmt die Zahlung der für sie geltenden Abgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.1 Embat ist Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der Plattform und allen damit verbundenen Elementen (z. B. an allen Handbüchern, die Embat dem Kunden für die Nutzung der Plattform zur Verfügung stellt). Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:
7.2 Embat besitzt auch alle geistigen Eigentumsrechte an dem Know-how und den Ergebnissen der Arbeiten, die anlässlich der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durchgeführt wurden. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklungen, die Embat bei der Durchführung von Implementierungsaufgaben (oder zu einem späteren Zeitpunkt) vornimmt, um die Plattform an die Bedürfnisse des Kunden anzupassen oder die Plattform in die vom Kunden verwendeten Geräte, Systeme und anderen Anwendungen zu integrieren.
7.3 Durch den Abschluss eines Abonnements für die Plattform erwirbt der Kunde nur ein Recht zur Nutzung der Plattform gemäß den im Nutzungsbereich festgelegten Einschränkungen. Das Recht zur Nutzung der Plattform wird dem Kunden durch eine Lizenz gewährt (nicht durch Verkauf). Folglich darf der Kunde die Plattform in keiner Weise an Dritte verkaufen, vermieten, verteilen, abtreten oder übertragen.
7.4 Der Kunde gewährt Embat eine nicht ausschließliche, kostenlose Lizenz zur weltweiten Nutzung seiner Marken, Unterscheidungszeichen und Handelsnamen für die gesamte Dauer dieses Lizenzvertrags und seiner möglichen Erweiterungen, damit Embat die Dienste bereitstellen kann. Darüber hinaus kann Embat die Marken und/oder Unterscheidungsmerkmale des Kunden in Materialien, Räumen und Werbemaßnahmen verwenden, die das Unternehmen gegebenenfalls durchführt, um Embat als einen seiner Kunden zu erwähnen. Diese Verwendung kann unter anderem für kommerzielle und professionelle Präsentationen (mündlich oder schriftlich, einschließlich Interviews und Berichten), auf Webseiten, sozialen Plattformen usw. erfolgen. Der Kunde kann der Verwendung seiner Unterscheidungsmerkmale widersprechen, indem er eine schriftliche Mitteilung an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse sendet.
8.1 Zusätzlich zur Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde:
9.1 Embat verpflichtet sich seinerseits zusätzlich zur Durchführung aller in dieser Lizenzvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen:
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform oder ein anderes damit verbundenes Element nur für seine eigenen Zwecke zu nutzen: zur Durchführung seiner Finanzplanung und zur Verwaltung seiner Finanzen.
10.2 Zusätzlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesem Lizenzvertrag und den geltenden Vorschriften verpflichtet sich der Kunde:
11,1 Embat behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Haftung den Zugang des Kunden zur Plattform (ganz oder teilweise) vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, falls einer der folgenden Umstände eintritt:
11.2 Dies gilt unbeschadet anderer Rechte, die für Embat aufgrund des Gesetzes oder dieser Lizenzvereinbarung gelten können, einschließlich des Rechts von Embat, diesen Lizenzvertrag gemäß den in Klausel 6 beschriebenen Bedingungen zu kündigen.
12,1 Während der Laufzeit dieser Lizenzvereinbarung können die Parteien vertrauliche Informationen weitergeben.
12,2 Sofern die Partei, die die vertraulichen Informationen weitergibt, nicht anders autorisiert, muss die Partei, die sie erhält,: (i) die vertraulichen Informationen geheim halten, (ii) sie nicht reproduzieren, (iii) sie sorgfältig aufbewahren und dabei die gleiche Sorgfalt walten lassen, mit der sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützt (vorausgesetzt, diese Sorgfalt ist angemessen und ausreichend), (iv) sie nur an die Mitarbeiter oder Mitarbeiter weitergeben, die sie kennen müssen und nicht weitergeben jede andere Drittpartei, (v) verwendet die vertraulichen Informationen nur für die Zwecke, die unbedingt erforderlich, um diesen Lizenzvertrag einzuhalten und (vi) um sofort auf jede Anfrage der Partei zu antworten, die die vertraulichen Informationen offenlegt und deren Rückgabe oder Vernichtung erfordert (es sei denn, es ist aus rechtlichen Gründen erforderlich, diese vertraulichen Informationen aufzubewahren).
12,3 Die Parteien werden diese Vertraulichkeitsverpflichtungen ihren Mitarbeitern und Mitarbeitern auferlegen.
12,4 Um jegliche Zweifel zu vermeiden, akzeptiert der Kunde, dass die in der Bestellung vereinbarten wirtschaftlichen Bedingungen als vertrauliche Informationen betrachtet werden (so kann der Kunde unter anderem die mit Embat vereinbarten Tarife nicht an Dritte weitergeben).
12,5 Die Parteien unterliegen nicht der in dieser Klausel geregelten Verschwiegenheitspflicht, wenn vertrauliche Informationen aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen, sofern sie die Partei, der die vertraulichen Informationen gehören, unverzüglich — soweit dies rechtlich möglich ist — über diesen Umstand informieren.
12,6 Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten während der Laufzeit dieser Lizenzvereinbarung und auch nach deren Kündigung, unabhängig vom Grund.
13,1 Die personenbezogenen Daten von Personen, die an der Unterzeichnung dieses Lizenzvertrags beteiligt sind, werden unter der Verantwortung der empfangenden Partei zum Zwecke der Ausführung der Lizenzvereinbarung behandelt, die auch die legitime Grundlage für die Verarbeitung darstellt. Personenbezogene Daten werden nur an die zuständigen Behörden in Ausübung ihrer Aufgaben oder an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Ausführung des Lizenzvertrags erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden während der Erbringung des Dienstes und danach für den Zeitraum verarbeitet, der erforderlich ist, um die gesetzlichen Verpflichtungen der Parteien sowie ihr Verteidigungsrecht zu gewährleisten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb der Europäischen Union übertragen, es sei denn, dies ist für deren Ausführung erforderlich und nach Anwendung der entsprechenden Garantien.
13,2 Der Eigentümer der personenbezogenen Daten kann die Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung, Portabilität und Einschränkung der Verarbeitung ausüben, indem er sich schriftlich an die verantwortliche Stelle unter den in Klausel 18.2 angegebenen Adressen wendet. Es wird auch berichtet, dass betroffene Personen alle Ansprüche oder Anfragen im Zusammenhang mit dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten bei der entsprechenden Datenschutzbehörde in Spanien, der spanischen Datenschutzbehörde, einreichen können
13,3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Embat, die sich aus der Erbringung der in dieser Lizenzvereinbarung enthaltenen Dienste ergibt, unterliegt den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie, die auf der Website und unter dem Link https://www.embat.io/politica-de-privacidad zu finden ist.
14,1 Der Kunde erkennt an, dass die Plattform nicht so konzipiert oder angepasst wurde, dass sie den individuellen Anforderungen des Kunden entspricht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die betrieblichen und technischen Merkmale der Plattform seinen Bedürfnissen entsprechen, bevor die Bestellung formalisiert wird.
14,2 Der Kunde ist für alle Aspekte im Zusammenhang mit den von ihm oder den Nutzern auf der Plattform enthaltenen Informationen verantwortlich und garantiert, dass: (a) sie nicht gegen geltende Vorschriften oder gewerbliche, geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen; und (b) sie keine Viren oder andere schädliche Elemente enthalten oder übertragen.
14.2.1 Wenn der Kunde die Erbringung von Implementierungsdienstleistungen mit einem anderen Dritten als Embat beauftragt, ist Embat nicht für die Erbringung dieser Dienstleistungen durch diesen Dritten verantwortlich, auch nicht in Bezug auf die Qualität der geleisteten Arbeit, die Sorgfalt, die Ergebnisse oder insbesondere für die Gebühren, die an diesen Dritten zu zahlen sind.
14,3 Der Kunde hat Embat gegen jegliche Schäden, Verluste, Ansprüche, Kosten oder Ausgaben zu entschädigen, die Embat infolge von: (i) der Nutzung der Plattform durch den Kunden oder die Benutzer (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf jede missbräuchliche Nutzung, die zum Verlust von Passwörtern, Systemhacks, unangemessenen Zahlungen oder Zahlungen an Konten oder Empfänger führen kann, die nicht diejenigen sind, an die sie gerichtet sein sollten, sowie die Durchführung von Transaktionen in eingeschränkten Rechtsgebieten oder die Nichteinhaltung geltender Vorschriften - insbesondere geltender Vorschriften zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung); (ii) eines Verstoßes (durch den Kunden oder die Benutzer) gegen seine Verpflichtungen aus diesem Lizenzvertrag und geltendem Recht.
14,4 Ungeachtet des Vorstehenden haftet der Kunde unter keinen Umständen für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Informationsverlust, Gewinnverlust oder für besondere Schäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen.
15,1 Embat garantiert, dass es Eigentümer aller geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an der Plattform ist, soweit dies für die Erteilung der in dieser Lizenzvereinbarung geregelten Lizenzen erforderlich ist.
15,2 Obwohl Embat angemessene Schritte unternimmt, um das reibungslose Funktionieren der Plattform sicherzustellen, erklärt Embat und der Kunde akzeptiert, dass die Plattform „wie sie ist“ angeboten wird (“Wie es ist“) und „wie verfügbar“ (“Wie verfügbar“), ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantien jeglicher Art. Unter anderem haftet Embat nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Folgendes entstehen können:
15,3 Unter keinen Umständen übernimmt Embat gegenüber dem Kunden eine Haftung, die sich aus der Erbringung von Dienstleistungen durch regulierte Anbieter oder Technologieanbieter oder aus Ausfällen, Defekten oder Fehlern ergeben kann, die sich aus den Ergebnissen der mit diesen Dritten vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ergeben.
15,4 Embat ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit von Diensten, die von regulierten Anbietern oder Technologieanbietern bereitgestellt werden.
15,5 Sollte Embat zu irgendeinem Zeitpunkt Kenntnis davon erlangen, dass die Plattform oder ihre Nutzung gemäß dieser Lizenzvereinbarung Rechte Dritter oder geltende Vorschriften verletzt oder verletzen könnte, kann Embat wählen: (i) auf eigene Kosten die gesamte Plattform oder einen Teil davon zu ändern, um den Verstoß zu vermeiden; (ii) auf eigene Kosten die erforderlichen Lizenzen zu erwerben, um den Verstoß zu vermeiden, oder (iii) diesen Lizenzvertrag kündigen. Wenn die Änderung oder Kündigung des Lizenzvertrags gemäß den obigen Punkten (i) und (iii) dem Kunden schadet, hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des für die Plattform gezahlten Betrags. In einem dieser Fälle wird Embat den Kunden so schnell wie möglich kontaktieren, damit der Kunde gegebenenfalls alle Kopien der Plattform entfernt, die der Kunde in seinen Systemen gespeichert hat.
15,6 Embat haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden, Verwaltungssanktionen, Gewinnverlust, Datenverlust, Informationsverlust, Gewinnverlust oder für besondere Schäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen.
15,7 Die gesamte und aggregierte Haftung von Embat gegenüber dem Kunden und Dritten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung ergibt, ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den sechs (6) Monaten unmittelbar vor der Durchführung des Ereignisses, das den Anspruch begründet, tatsächlich an Embat für die Plattform gezahlt hat.
15,8 Die oben dargelegte Einschränkung gilt nicht im Falle von Betrug durch Embat. Ebenso wird die Haftung von Embat ausgeschlossen und auf den gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt, wenn das geltende Recht die Befreiung oder Beschränkung der Haftung von Embat gemäß den in dieser Klausel dargelegten Bedingungen nicht zulässt.
16,1 Die Parteien dürfen die Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Lizenzvertrag ergeben, nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei abtreten. Die Parteien müssen jedoch nicht die Genehmigung der anderen Partei einholen (obwohl sie sie darüber informieren müssen), wenn die Abtretung zugunsten eines Unternehmens erfolgt, das Teil derselben Unternehmensgruppe ist, oder eines Dritten, der alle oder einen wesentlichen Teil ihrer Anteile, Vermögenswerte oder Geschäfte erwirbt.
16,2 Embat kann die Bereitstellung aller oder eines Teils der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Plattform auslagern.
17,1 Jegliche Kommunikation zwischen den Parteien in Bezug auf den Lizenzvertrag muss schriftlich erfolgen, entweder per Post, Bürofax oder E-Mail an die in der Bestellung angegebenen Adressen. Mitteilungen per Brief mit Empfangsbestätigung sowie Mitteilungen per Telegramm, Bürofax oder E-Mail gelten als ordnungsgemäß zugestellt und eingegangen, wenn ihr Empfang bestätigt werden kann.
17,2 Die Parteien müssen Änderungen ihrer Kontaktadressen unverzüglich melden.
18,1 Embat behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Verbesserungen, Ersetzungen oder andere Änderungen an Funktionen oder Inhalten der Plattform vorzunehmen. Diese Änderungen können verschiedene Gründe haben, darunter den Wunsch von Embat, die Funktionen der Plattform zu erweitern, die Notwendigkeit, regulatorische Anforderungen zu erfüllen oder den Zweck, die Kompatibilität der Plattform mit neuen Standards sicherzustellen.
18,2 Unter keinen Umständen wird davon ausgegangen, dass ein Verstoß von Embat vorliegt, wenn die Änderungen an der Plattform Embat fremd sind und den Betrieb der Plattform beeinträchtigen und sogar deren Nutzung teilweise oder vollständig deaktivieren. Unter solchen Umständen kann Embat die Nutzung oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform nicht gewährleisten und übernimmt daher diesbezüglich keine Verpflichtung oder Verantwortung für Eventualfälle, die sich aus diesen Gründen ergeben könnten.
19.1 Unabhängigkeit der Parteien. Die Parteien handeln auf eigene Rechnung und als unabhängige Unternehmer. Nichts in diesem Lizenzvertrag sollte so ausgelegt werden, dass zwischen den Parteien (oder zwischen ihnen und ihren Mitarbeitern oder Vertretern) ein Arbeitsverhältnis oder eine Geschäftsbeziehung jeglicher Art entsteht (Joint-Venture, Franchise, Agentur, Joint Venture usw.).
19.2 Integrität. Sofern wir keine gesonderte Vereinbarung getroffen haben, legt dieser Lizenzvertrag die Regeln für die Bereitstellung der Dienste fest. Er stellt die Gesamtheit dessen dar, was von den Parteien vereinbart wurde, und ersetzt alle anderen Vereinbarungen, Verhandlungen und sonstigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, die bis zum Datum der Unterzeichnung dieses Lizenzvertrags bestanden haben.
19.3 Konservierung. Wenn eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise für nichtig erklärt wird, hat eine solche Nichtigkeit keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Lizenzvereinbarung, und diese Bestimmungen bleiben in Kraft.
19.4 Verzicht. Die Nichtausübung oder Ausführung eines in diesem Lizenzvertrag enthaltenen Rechts oder einer Bestimmung durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf diesen Lizenzvertrag dar, es sei denn, Sie haben dies schriftlich bestätigt und vereinbart.
19.5 Vorherrschende Sprache. Die Originalversion dieser Lizenzvereinbarung wurde auf Spanisch verfasst. Im Falle eines Konflikts mit einer anderen Version, die Embat dem Kunden aus Höflichkeit zur Verfügung stellt (einschließlich der englischen Version), hat die spanische Version dieses Lizenzvertrags Vorrang.
19.6 Aktualisierung der Lizenzvereinbarung. Embat behält sich das Recht vor, diese Lizenzvereinbarung regelmäßig zu aktualisieren, wenn es dies für angemessen hält (unter anderem, um sie an mögliche regulatorische Änderungen anzupassen und/oder um dem Kunden einen besseren Service zu bieten). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diesen Lizenzvertrag regelmäßig zu überprüfen. Wenn der Kunde die Plattform nach einer Änderung dieser Lizenzvereinbarung weiterhin nutzt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Änderung ausdrücklich und vorbehaltlos akzeptiert hat. Falls der Kunde eine Änderung des Lizenzvertrags nicht akzeptiert, darf er die Plattform nicht weiter nutzen.
20,1 Diese Lizenzvereinbarung unterliegt spanischem Recht
20,2 Die Parteien verzichten ausdrücklich auf jegliche andere Gerichtsbarkeit und vereinbaren, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit der Richter und Gerichte der Gemeinde Madrid zu unterwerfen.
21.1 „Lizenzvereinbarung“ bezieht sich auf diese Vereinbarung, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen Embat Finanzplanungs- und Finanzverwaltungsdienstleistungen für Unternehmen in Form von SaaS (Software as a Service oder Software as a Service) erbringt.
21.2 „Embat“ bezieht sich auf EMBAT TECHNOLOGIES, S.L., ein Unternehmen mit Sitz in der Calle de Fuencarral, 123 - 5A, Madrid, 28010, Madrid, dessen NIF B16808693 ist.
21.3 „Plattform“ bezieht sich auf die von Embat entwickelte technologische Infrastruktur für die Bereitstellung von Finanzplanungs- und Treasury-Management-Dienstleistungen in der SaaS-Modalität (Software als Service oder Software als Service).
21.4 „Kunde“ bezieht sich auf das Unternehmen oder die juristische Person, die ein Abonnement für die Plattform abschließt und deren Identifikationsdaten in der Bestellung erfasst werden.
21.5 „Regulierter Anbieter“: bezieht sich auf die verschiedenen Anbieter, die Dienste zur Aggregation von Kontoinformationen und zur Zahlungsauslösung auf der Grundlage der entsprechenden Verwaltungslizenzen und Autorisierungen anbieten, auf die der Kunde über die Plattform Zugriff hätte.
21.6 „Technologieanbieter“: bezieht sich auf die verschiedenen technologischen Dienstleister, die Embat zur Bereitstellung der Dienste einsetzen kann.
21.7 „Bestellung“ bezieht sich auf das Dokument, mit dem der Kunde und Embat den Abschluss eines Abonnements für die Plattform formalisieren. In der Bestellung werden Aspekte wie die Identifikationsdaten des Kunden, der Preis des Abonnements usw. detailliert beschrieben.
21.8 „Nutzungsbereich“ bezieht sich auf den Umfang der vom Kunden vertraglich vereinbarten Lizenz zur Nutzung der Plattform (z. B.: den Umkreis der Unternehmen der Gruppe und Bankkonten, auf denen der Kunde die Dienste erhält). Wenn der Nutzungsumfang begrenzt ist, muss dies in der Bestellung ausdrücklich angegeben werden.
21.9 „Abonnementzeitraum“ bezieht sich auf den Zeitraum der vom Kunden vertraglich vereinbarten Lizenz zur Nutzung der Plattform.
21.10 „Dienstleistungen“: bezieht sich auf Finanzplanungs- und Treasury-Management-Dienstleistungen, die Unternehmen im SaaS-Modus erbracht werden (Software als Service oder Software als Service).
21.11 „Vertrauliche Informationen“ bezieht sich auf alle Informationen jeglicher Art (technologisch, wissenschaftlich, industriell, kommerziell, organisatorisch, finanziell usw.), die von einer der Parteien der anderen im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag mitgeteilt werden, unabhängig von den für ihre Offenlegung verwendeten Mitteln (mündlich, schriftlich usw.).
21.12 „Benutzer“ bezieht sich auf Personen (Mitarbeiter, Vertreter, Manager, Aktionäre, Berater oder Vertreter), die im Namen des Kunden auf die Plattform zugreifen.